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Teilung des Nachlasses: Zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer
Die Übertragungeines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft beiTeilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu demein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist.
Die Steuerbefreiungist aber insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben amVermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergangdes Grundstücks auf diese vermindert. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH)klar.
Erwirbt einePersonengesellschaft, an der ein Miterbe beteiligt ist, ein zum Nachlassgehörendes Grundstück zur Teilung des Nachlasses, seien nämlich die Fristen des§ 5 Absatz 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) zu beachten. Danach seien dieBefreiungstatbestände des § 5 Absatz 1 und 2 und § 6 Absatz 1 GrEStG insoweitnicht anzuwenden, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen derPersonengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang desGrundstücks auf diese vermindert.
Die Geltung dieserEinschränkung im Rahmen des § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG folgt laut BFH aus demUmstand, dass eine Begünstigung des Erwerbs einer Personengesellschaft, dieselbst nicht Miterbin ist, nicht isoliert auf § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG gestütztwerden kann. Erst die Anwendung des Rechtsgedankens der §§ 5 und 6 GrEStG, diejeweils in Absatz 3 Einschränkungen vorsehen, gewährleiste eine Steuerbefreiungdes Erwerbs der Personengesellschaft zu dem Anteil, zu dem der Miterbe andieser beteiligt ist.
Bundesfinanzhof, Urteilvom 04.06.2025, II R 42/21