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Studierendenwohnheim in Hannover: Darf gebaut werden

28.08.2023

Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover war eine Nachbarklage gegen eine von der Landeshauptstadt erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnheims für Studierende ("Hainbase") erfolglos.

Das VG hält die Abstandsvorschriften aufgrund der Wirksamkeit einer so genannten Vereinigungsbaulast für gewahrt. Überdies seien im Einklang mit der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Hannover genügend Stellplätze geschaffen worden. Es sei schließlich auch kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot ersichtlich, insbesondere keine die Rechte der Klägerin verletzende Verschattung ihrer mit einem Fachmarktzentrum und Stellplätzen bebauten Grundstücke.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen beantragt werden.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 22.08.2023, 4 A 4365/19, nicht rechtskräftig

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