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Stromsteuer-Senkung: Sachverständige für Fortsetzung

05.11.2025

Mehrere Sachverständige haben sich in einer öffentlichenAnhörung des Finanzausschusses am 03.11.2025 für über die Pläne derBundesregierung hinaus gehende Entlastungsmaßnahmen bei der Stromsteuerausgesprochen.

Mareike Drexler-Röckendorf vom Zentralverband des deutschenHandwerks erklärte, die Verschiebung der im Koalitionsvertrag nochangekündigten allgemeinen Senkung des Stromsteuersatzes auf das europäischeMindestmaß gebe das falsche Signal an die Betriebe, die nicht zumProduzierenden Gewerbe zählen, und an die Verbraucher. "Ein solchesVorgehen ist den Betrieben nicht vermittelbar und schwächt das Vertrauen in daspolitische Handeln", kritisierte sie. Es müssten auch die Betriebeentlastet werden, die energieintensiv seien, aber nicht zum ProduzierendenGewerbe zählten.

Florian Munder vom Verbraucherzentrale Bundesverband wiesdarauf hin, dass die privaten Haushalte in Deutschland im europäischenVergleich nach wie vor einen der höchsten Strompreise zu zahlen hätten. Erkritisierte, dass Privathaushalte im Entwurf der Bundesregierung nichtberücksichtigt würden, obwohl dies im Koalitionsvertrag angekündigt worden sei.Das sei ein "Wortbruch". Würde die Stromsteuer für Privathaushalteauf den europäischen Mindestsatz gesenkt, würde dies bei einem Verbrauch von3.500 Kilowattstunden pro Jahr eine Entlastung von 83 Euro jährlich bedeuten.

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf einesDritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BT-Drs.21/1866) sieht die Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf dasEU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land-und Forstwirtschaft vor. Diese Entlastung würde ohne gesetzgeberische Maßnahmenab Januar 2026 auslaufen, sodass die Strompreise für Unternehmen steigenwürden. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drs.21/2086), die eine Reduzierung der Stromsteuer "für alle" auf daseuropäisch zulässige Minimum fordert.

Karoline Kampermann vom Verband der Automobilindustriebegrüßte die im Gesetzentwurf vorgesehene Entfristung der Stromsteuerentlastungfür Unternehmen. Es seien jedoch weitergehende Maßnahmen im Bereich der Strom-und Energiesteuer dringend erforderlich, "um den Hochlauf klimaneutralerAntriebe nachhaltig zu unterstützen und den ElektromobilitätsstandortDeutschland zu stärken".

Franz-Josef Holzenkamp vom Deutschen Raiffeisenverbandunterstützte die Ziele des Gesetzes zur Entlastung und Bürokratievereinfachung.Er forderte den Gesetzgeber allerdings auf, den Agrarhandel der Landwirtschaftgleichzustellen, um damit eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung zukorrigieren. Der Agrarhandel übernehme seit Jahren zunehmend Aufgaben, die auflandwirtschaftlichen Betrieben stattfinden wie etwa die Erfassung, Reinigung,Kühlung und Einlagerung von Getreide und Raps. Der Handel müsse daher mitLandwirtschaft und Industrie gleichgestellt werden.

Michael Rutemöller, Professor an der Ostfalia Hochschule fürangewandte Wissenschaften, erklärte, die beabsichtigte Entfristung derAbsenkung der Stromsteuerentlastung sei ausdrücklich zu begrüßen. "DieseMaßnahme sichert die Steuerentlastung für betroffene Unternehmen für dieZukunft ab und schafft damit dringend benötigte Rechtssicherheit."

Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie forderte, esmüssten jetzt endlich die Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe – wie E-Fuelsund nachhaltige biogene Kraftstoffe – sowohl bei Verwendung in Reinform alsauch in der Beimischung idealerweise auf den Mindeststeuersatz des Vorschlagsder EU-Kommission gesenkt werden. Die Branche in Deutschland befinde sich ineiner schwierigen Lage. Produktionskapazitäten würden reduziert,Wertschöpfungsketten seien unter Druck geraten, Arbeitsplätze undVersorgungssicherheit seien perspektivisch gefährdet.

Dass Biomasse künftig nicht mehr zu den "erneuerbarenEnergieträgern" gehören soll, stieß auf massive Kritik von Sandra Rostek(Hauptstadtbüro Bioenergie). Dies widerspreche dem Unionsrecht, wonach Biomasseausdrücklich als erneuerbare Energiequelle gelte. "Eine nationaleEinschränkung auf Wind, Sonne, Wasser und Geothermie verletzt dasunionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot und widerspricht dem systematischenZiel der Steuerbefreiung für dezentrale Eigenversorgung aus erneuerbarenQuellen und dem faktischen Gleichbehandlungsgrundsatz im Steuerrecht",erklärte Rostek. Dieser Forderung schloss sich der Raiffeisenverband an, derdavor warnte, die Energiewende im ländlichen Raum zu gefährden.

Dirk Jansen von der Hochschule des Bundes für öffentlicheVerwaltung nannte den Gesetzentwurf eine sinnvolle Maßnahme zu Entlastung derIndustrie. Auf Forderungen nach Einbeziehung aller energieintensivenUnternehmen reagierte er skeptisch. Im Gegensatz zur Industrie stünden dieseUnternehmen nicht so stark im internationalen Wettbewerb.

Deutscher Bundestag, PM vom 03.11.2025

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