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Strafschärfung für Cum-Ex: Nordrhein-Westfalen bringt Antrag auf Änderung der Abgabenordnung erneut ein

17.02.2022

Das Land Nordrhein-Westfalen geht eine Strafschärfung für Cum-Ex-Fälle erneut an. Die gezielte und wirksame Bekämpfung krimineller Finanzströme und der Steuerhinterziehung sei ein besonderes Anliegen der Landesregierung, so das Justizministerium des Landes.

Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Justizministers Peter Biesenbach (CDU) hatte die Landesregierung erstmals im Oktober 2020 einen Antrag zur Änderung der Abgabenordnung in den Bundesrat eingebracht. Ziel war die umfassende Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung, unabhängig von der Steuerart. Dieser Antrag fand im Bundesratsplenum eine Mehrheit, wurde durch die Diskontinuität jedoch im vorherigen Bundestag nicht mehr behandelt.

Daher bringe Nordrhein-Westfalen den Antrag nun erneut in den Bundesrat ein. Nach der geltenden Abgabenordnung würden Cum-Ex und ähnliche Fälle nicht ohne Weiteres als so genannte besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eingestuft. Eine Beschränkung dieser Strafschärfung auf bandenmäßig begangene Delikte im Bereich Umsatz- und Verbrauchssteuern sei nicht hinnehmbar und nicht zeitgemäß. Allein in den bei der Staatsanwaltschaft Köln anhängigen Cum-Ex-Verfahrenskomplexen werde inzwischen gegen über 1.300 Beschuldigte ermittelt.

Die Strafverfolger sähen sich bei Cum-Ex einem Steuerskandal nie geahnten Ausmaßes gegenüber, einem international agierenden Netzwerk von Bankern und Finanzexperten, die über Jahre hinweg eine Steuerhinterziehungsindustrie gebildet haben, unterstrich Biesenbach. Die geltende Gesetzeslage werde dem Ausmaß dieses Steuerskandals nicht gerecht. Nach der Wertung des Gesetzgebers begründe derzeit die bandenmäßige Hinterziehung von etwa Kapitalertragsteuern – und um die gehe es etwa in den Cum-Ex-Verfahren – keinen besonders schweren Fall. Die Differenzierung sei nicht zu akzeptieren. "Wir bringen unseren Antrag daher noch einmal ein. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bleibt dran und überlässt den Cum-Ex-Strippenziehern nicht das Feld."

Der Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen will die genannten Schwachstellen beseitigen, indem er die Beschränkung der Strafschärfung auf die bandenmäßige Steuerhinterziehung von Umsatz- und Verbrauchssteuern aufhebt, sämtliche bandenmäßig begangene Steuerhinterziehungen mit einer erhöhten Strafandrohung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt, eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende teilweise Erweiterung der Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung und somit eine bessere Aufklärung ermöglicht.

Justizministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 15.02.2022

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