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Steuerzahlerbund fordert: Steuerrecht darf nicht zum Wegwerfen animieren
Bei vielen Händlern quellen die Lager wegen coronabedingter Schließungen über – doch oft ist Spenden keine Alternative, weil das Finanzamt von den ohnehin schwer getroffenen Händlern dann Umsatzsteuer verlangt. Meist ist es also günstiger, Lagerware wegzuwerfen als für den guten Zweck zu spenden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) hin.
Hintergrund sei das EU-Recht – konkret die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die eine steuerfreie Weitergabe neuwertiger Ware an gemeinnützige Einrichtungen erschwert, wenn der Händler für die Ware Vorsteuern abgezogen hatte.
Das Problem sei nicht neu, aber noch immer nicht gut gelöst, moniert der Steuerzahlerbund. Bei Lebensmittelspenden behelfe sich die Praxis mit einem Kniff: Es werde angenommen, dass Brötchen & Co. nach Ladenschluss unverkäuflich sind und ihr Wert bei null Euro liegt. Das mache eine steuerfreie Weitergabe an Bedürftige möglich. Jetzt sei das Engagement des Bundesfinanzministeriums gefragt, auch eine Corona-Lösung für Kleiderspenden zu finden, fordert der BdSt. Das wäre gut für Spender, Hilfsbedürftige und die Umwelt.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 26.02.2021