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Steuerzahler: Was noch vor dem Jahreswechsel erledigt werden sollte

09.11.2021

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) hin.

So habe es aufgrund von Corona besondere Regelungen und Förderprogramme gegeben, die zeitnah auslaufen – etwa der so genannte Corona-Bonus, bei dem Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro steuerfrei erhalten können. Ab April 2022 würden für solche Prämien wieder Steuern fällig. Sei eine Extra-Prämie für Arbeitnehmer im Betrieb geplant, sollte diese also möglichst bis März 2022 ausgezahlt werden, damit der Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, rät der BdSt.

Ein weiteres Thema sei der Dienstwagen, der in Corona-Zeiten oft stehen geblieben sei. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer prüfen, ob das Auto an weniger als 15 Tagen im Monat für den Arbeitsweg genutzt wurde. Dann könne sich der Ansatz der tatsächlichen Fahrten lohnen.

Zum Jahreswechsel stünden auch wieder zwingend wichtige Anpassungen an. So steige der Mindestlohn ab Januar 2022 erneut – hier müssten Arbeitsverträge angepasst werden. Da der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, müsse auf eine Anpassung der Arbeitsstunden geachtet werden. Ansonsten drohe die Überschreitung der 450-Euro Grenze.

Allgemein rät der BdSt, Ordnung zu halten: Würden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lasse sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 02.11.2021

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