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Steuervorauszahlungen: Keine Zahlungserinnerung durch die Finanzämter

21.09.2021

Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Zahlungshinweise umgestellt. Bislang erhielten die Steuerpflichtigen vierteljährlich eine Zahlungserinnerung. Mit der Quartalszahlung im September entfällt dieser Hinweis. Die Finanzämter empfehlen den Steuerpflichtigen, auf das Lastschriftverfahren umzustellen, um die pünktliche Zahlung sicherzustellen.

Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher per Brief zu den jeweiligen Stichtagen (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) auf die vierteljährlichen Zahlungen hingewiesen. Das koste alle Steuerzahler viel Geld und sei schlecht für Klima und Umwelt, so das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem zweiten Fälligkeitstermin am 10.06.2021 seien die Zahlungserinnerungen daher letztmalig verschickt worden.

"Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht", begründet Finanzminister Reinhard Meyer (SPD) die Entscheidung. "Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro."

Damit die Bürger auch weiterhin ihre Steuerzahlungen pünktlich begleichen können, empfehle die Steuerverwaltung die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Ein entsprechendes Formular sei mit letzten Zahlungserinnerung an die Steuerzahler verschickt worden. Das Lastschriftverfahren biete viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung würden automatisch beglichen und könnten nicht mehr vergessen werden. Und für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Höhe der Vorauszahlungen erfolge auch die Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge automatisch.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 14.09.2021

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