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Steuervorauszahlungen: In Hessen keine Zahlungshinweise mehr

04.03.2021

Bürger sowie Unternehmen, die regelmäßig Vorauszahlungen auf die Einkommens- oder Körperschaftssteuer leisten, werden seit Ende 2020 nicht mehr an die jeweiligen Fälligkeitstermine erinnert. Der nächste nun anstehende Termin ist der 10.03.2021. Hierauf weist das hessische Finanzministerium hin.

Die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt Bürgern sowie Unternehmen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, um automatisch pünktlich zu zahlen und Säumniszuschläge zu vermeiden. Das Verfahren biete viele Vorteile, so das Finanzministerium: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung müssten nicht selbst im Blick behalten werden und bei einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen erfolge automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge. Außerdem könne selbst entschieden werden, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu einer Steuernummer gilt oder ob es auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll. Ein ausfüllbares SEPA-Lastschriftmandat sei online unter "www.finanzamt.hessen.de" abrufbar.

Der Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen sei auch von in vielen anderen Steuerverwaltungen eingestellt worden. Hessen könne jährlich rund 600.000 Euro an Porto- und Papierkosten sparen sowie einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Finanzministerium Hessen, PM vom 02.03.2021

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