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Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten in 2020: Bundesfinanzministerium gibt Auskunft zu Verfolgung

25.10.2021

Im Jahr 2020 wurden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt 53.977 Strafverfahren abgeschlossen. Dies teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

Unter den 20.096 eingestellten Steuerstrafverfahren nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) seien 5.770 Verfahren nach Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag bis 25.000 Euro enthalten. In weiteren 331 Fällen sei ein Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen erfolgt, und zwar gegen Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse von insgesamt circa 6,4 Millionen Euro. Die 12.689 Einstellungen der Steuerstrafverfahren bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach § 153a stopp waren laut BMF mit Geldauflagen in Höhe von 52,8 Millionen Euro verbunden.

Von den Staatsanwaltschaften und Gerichten seien im gleichen Zeitraum 11.592 Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden.

Die Einstellungen der Steuerstrafverfahren durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO seien mit Geldauflagen von circa 23 Millionen Euro verbunden gewesen. In 83 Fällen der Selbstanzeige mit einem hinterzogenen Betrag von jeweils mehr als 25.000 Euro sei gegen zusätzliche Zahlung eines Geldbetrags von insgesamt circa 6,3 Millionen Euro von der Strafverfolgung abgesehen worden.

Im Jahr 2020 ergingen laut BMF 7.153 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO). Den verhängten Freiheits- und Geldstrafen hätten 1,2 Milliarden Euro hinterzogene Steuern zugrunde gelegen.

Neben den als Steuerstraftaten qualifizierten Delikten hätten die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter im Berichtszeitraum bundesweit insgesamt 3.715 Bußgeldverfahren abgeschlossen.

Bußgelder würden insbesondere wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO), Steuergefährdung (§ 379 AO), Gefährdung der Abzugsteuern (§ 38 AO), Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b Umsatzsteuergesetz – UStG) sowie wegen Verstößen gegen das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgesetzt. Des Weiteren würden Bußgeldbescheide auch in Fällen der Einziehung des Werts von Taterträgen gemäß § 29a OWiG erlassen.

Mit den rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheiden bezogen auf diese wichtigsten Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten seien Bußgelder in Höhe von 40,4 Millionen Euro festgesetzt worden. Der größte Teil – 33,1 Millionen Euro – sei auf Verstöße gegen das OWiG entfallen. Den Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung, für die Bußgelder von insgesamt 2,2 Millionen Euro festgesetzt wurden, hätten verkürzte Steuerbeträge von insgesamt 100,9 Millionen Euro zugrunde gelegen. Die Verfahren wegen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens führten laut BMF zu Bußgeldfestsetzungen von 0,8 Millionen Euro und basierten auf nicht oder nicht vollständig entrichteter Umsatzsteuer von 137,4 Millionen Euro.

Die Steuerfahndungen der Länder erledigten 2020 laut BMF insgesamt 34.140 Prüfungen, davon 25.526 Fahndungsprüfungen und 8.614 Prüfungen aufgrund nationaler und internationaler Amts- und Rechtshilfeersuchen. Im Jahr 2020 seien durch die Steuerfahndungsstellen der Länder Mehrergebnisse von insgesamt circa 3,3 Milliarden Euro festgestellt worden.

Auf der Grundlage von Ermittlungen der Steuerfahndung seien 2020 bundesweit 10.952 Strafverfahren eingeleitet worden. Im Ergebnis der abgeschlossenen Strafverfahren hätten die Gerichte sowohl Freiheitsstrafen von bundesweit 1.288 Jahren als auch Geldstrafen in Höhe von insgesamt 19,4 Millionen Euro verhängt.

In bestimmten Fällen sehe die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des zuständigen Gerichts von der Erhebung der öffentlichen Klage ab und erteilt dem Beschuldigten die Auflage, einen Geldbetrag zu zahlen (§ 153a StPO). Bundesweit wurden nach Angaben des BMF in diesen Fällen im vergangenen Jahr Geldbeträge von 32,2 Millionen Euro festgesetzt.

Leichtfertige Verstöße gegen die Steuergesetze würden mit einer Geldbuße gemäß dem OWiG geahndet. 2020 seien Geldbußen in Höhe von 24,8 Millionen Euro rechtskräftig festgesetzt worden.

Bundesfinanzministerium, PM vom 21.10.2021

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