Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Steuerrecht: Steuerzahlerbund informiert...

Steuerrecht: Steuerzahlerbund informiert über Musterprozesse

16.10.2020

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) führt immer wieder bundesweite Musterprozesse im Steuerecht. Voraussetzung für die Unterstützung durch den BdSt sei, dass es sich um eine Rechtsfrage von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung handelt und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, so der BdSt Nordrhein-Westfalen. Die in Betracht kommenden Musterfälle würden sorgfältig geprüft und untersucht, ob auch eine Vielzahl anderer Steuerzahler von einem solchen Verfahren profitieren kann. Denn die Verfahren würden aus Mitgliedsbeiträgen finanziert, gibt der BdSt zu bedenken.

Anders als bei Verbraucherschutzklagen handele es sich nicht um Sammelklagen. Vielmehr werde immer der Einzelfall entschieden. Gleichwohl könnten auch alle die Steuerzahler profitieren, bei denen der Sachverhalt ähnlich gelagert ist. Sofern das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, komme ein zwangsläufiges Ruhen des Verfahrens auf Antrag in Frage. Alternativ könnten die Finanzbehörde in Fällen von allgemeiner Bedeutung die Steuerbescheide hinsichtlich der Rechtsfrage vorläufig stellen.

Gegenwärtig sei ein Verfahren gegen die Weitererhebung des Solidaritätszuschlages in der Revision beim Bundesfinanzhof, informiert der BdSt Nordrhein-Westfalen. Umstritten sei, ob der Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2020 noch erhoben werden darf. Die Politik habe die Ergänzungsabgabe stets mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verbunden, die 2019 enden. Deshalb entfalle ab Januar 2020 die Rechtfertigung für den Solidaritätszuschlag, meint der BdSt. Streitgegenstand sei ein Vorauszahlungsbescheid.

Ebenfalls von allgemeiner Bedeutung sei die Rechtsfrage, ob möglicherweise eine Doppelbesteuerung von Renten vorliegt, so der BdSt Nordrhein-Westfalen weiter. Dies sei dann der Fall, wenn die eingezahlten Beträge aus versteuertem Einkommen höher sind als der steuerfreie Anteil der Rente über die voraussichtliche Lebenserwartung bei Rentenbeginn. Eine Liste der aktuellen Musterprozesse sei auf den Seiten des BdSt abrufbar (https://www.steuerzahler.de/musterklagen/).

Derzeit prüft der BdSt eigenen Angaben zufolge, ob ein Musterprozess hinsichtlich der Änderung des Investmentsteuergesetzes zum 01.01.2018 eingeleitet wird. Dabei gehe es um die Frage, ob der fiktive Veräußerungswert von Investmentanteilen zum 31.12.2017 bei der späteren Veräußerung der Anteile voll steuerpflichtig sein kann, wenn ein bei der Veräußerung eingetretenen Verlust nach der sogenannten Teilfreistellung nur anteilig berücksichtigt wird. Dies sei eine Aushebelung des Leistungsfähigkeitsprinzip, das Grundlage der Besteuerung ist.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 07.10.2020

Mit Freunden teilen