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Steuernummern für Existenzgründer: Elektronische Anmeldung beim Finanzamt erforderlich

11.01.2022

Damit Existenzgründer eine Steuernummer erhalten, benötigt das Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Unternehmensgründung den so genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser enthält zum Beispiel die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen. Bereits seit dem 01.01.2021 müssen einige Fragebögen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Seit dem 01.01.2022 sei eine elektronische Übermittlungspflicht für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht neu hinzugekommen. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hin.

Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stünden für Unternehmensgründungen im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "Mein ELSTER" (unter www.elster.de) nach Registrierung zur Verfügung:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen),

  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft,

  • Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft,

  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht.

In diesen Fällen dürfe das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung künftig nur noch bei unbilligen Härten in Papierform akzeptieren.

Für die Gründung eines Vereins sei der Fragebogen dagegen weiterhin auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abzugeben, so das LfSt.

Nähere Informationen zur elektronischen Anmeldung und zum Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung fänden sich unter: https://www.lfst-rlp.de/service/vordrucke/sonstige/frageboegen-zur-steuerlichen-erfassung und im Flyer "Existenzgründer". Dieser sei sowohl im Internet abrufbar (https://www.lfst-rlp.de/service/broschueren-/-infomaterial) als auch in den Finanzämtern ausgelegt.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 28.12.2021

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