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Steuernachzahlungen: Bundesrat stimmt neuem Zinssatz zu

11.07.2022

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen oder Erstattungen sinkt rückwirkend zum 01.01.2019. Der Bundesrat hat am 08.07.2022 einer entsprechenden Änderung der Abgabenordnung zugestimmt, die der Bundestag am 23.06.2022 verabschiedet hatte. Das Gesetz kann damit nach Unterzeichnung durch den Bundesspräsidenten verkündet werden – es soll noch im Juli in Kraft treten.

Rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 bestimmt das Gesetz den Zinssatz nach § 233a Abgabenordnung auf 0,15 Prozent pro Monat – also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert, erstmals zum 01.01.2026. Außerdem verankert das Gesetz eine bisher nur im Verwaltungsweg getroffene Regelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen. Sie erstreckt sich damit künftig auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer.

Hintergrund sind Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, den bisher geltenden festen Zinssatz von sechs Prozent ab 01.01.2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung im Jahr 2022 Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im Jahr 2023 von 530 Millionen Euro.

Zusätzlich passt der Gesetzesbeschluss einzelne Regelungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen an unionsrechtliche Vorgaben an.

Bundesrat, PM vom 08.07.2022

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