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Steuerliche Mantelverordnung: Steuerberaterverband kritisiert Entwurf

05.09.2025

Anfang August übermittelte das Bundesfinanzministerium (BMF) den Verbänden den Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) bringt in seiner Stellungnahme deutliche Kritik an.

Der Referentenentwurf des BMF enthalte viele Detailregelungen. Einige gingen aus Sicht der Praxis in die falsche Richtung, insbesondere in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Der DStV kritisiert unter anderem verschärfte Nachweispflichten bei einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden. Der Praxis drohe: Die Finanzverwaltung solle nur noch Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anerkennen. Zudem solle der Gutachter das Objekt vor Ort höchstpersönlich besichtigen müssen. Der DStV fordert mehr Praktikabilität.

Der Entwurf schränke die Nachweismöglichkeiten damit noch weiter ein, als es das geltende BMF-Schreiben vorgibt. Er verstoße damit "eklatant" gegen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und überschreibe diese, kritisiert der DStV. Gepflogenheiten im Wirtschaftsverkehr, wie im Kreditwesen, oder in anderen EU-Mitgliedstaaten würden nicht berücksichtigt.

Für den DStV folgt daraus: Die neuen, verschärften Kriterien könnten faktisch zu einer Streichung des Wahlrechts nach § 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz führen. Die Steuerpflichtigen würden unangemessen belastet. Der Steuerberaterverband fordert, nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anzuerkennen – wie es bereits im geltenden BMF-Schreiben vorgesehen ist. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden.

Ebenso rügt der DStV die neuen, hohen Anforderungen an Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. Auch hier sollte der Gutachterkreis auf zertifizierte Gutachter erweitert werden und Vorortbesichtigungen unter Einbezug fachkundiger Hilfspersonen möglich sein.

Der DStV spricht sich gegen einen unterjährigen Anwendungsbeginn aus. Zudem empfiehlt er dringend, dass etwaige verschärfte Kriterien in der Nachweisführung bei Gebäuden nur für "Neufälle" greifen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 03.09.2025

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