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Steuerhinterziehung und Steuerbetrug effektiver aufdecken: Kabinett verlängert Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

08.08.2025

Das Kabinett hat am 06.08.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung dient laut Bundesregierung dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken. Dadurch könnten Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden. Das sorge für mehr Gerechtigkeit, sichere die Einnahmen des Staates und gewährleistet die Handlungsfähigkeit des Staates.

Buchungsbelege seien sehr wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Der Aufbewahrungspflicht komme somit eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zu, erläutert die Regierung. Vor allem könnten wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen beziehungsweise Steuervermeidung gewonnen werden. Vor diesem Hintergrund sollen Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten dauerhaft länger aufbewahrt werden. Konkret würden die Aufbewahrungsfristen in bestimmten Bereichen im Steuerrecht und dem Handelsrecht auf zehn Jahre verstetigt. Längere Aufbewahrungsfristen stärken die Rahmenbedingungen eines wirksamen Steuervollzugs.

Die Aufbewahrungsfrist werde bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre verlängert. Denn insbesondere die dort geführten Belege könnten als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung verwendet werden. Da Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege sehr häufig in digitaler Form aufbewahren, sei von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand auszugehen. Für die restlichen Steuerpflichtigen gelte für Buchungsbelege weiter die achtjährige Aufbewahrungsfrist.

Bundesfinanzministerium, PM vom 06.08.2025

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