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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt: Liste inländischer Unternehmer unterjährig aktualisiert

25.05.2023

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Liste der inländischen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, ausnahmsweise unterjährig aktualisiert.

Die Liste hatte das Ministerium zuletzt mit dem Stand vom 01.01.2023 mit einem Schreiben vom 09.12.2022 neu bekanntgegeben. In der Zwischenzeit seien nun aber Änderungen der Schreibweise, Adressänderungen und Änderungen durch Umfirmierung bekannt geworden, die von Relevanz sind und bereits zum 01.01.2023 hätten Berücksichtigung finden müssen, erläutert das BMF. Da diese Änderungen für in die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Verbindung mit § 8 Absatz 2 UStG zwingend erforderlich sind, sei die Liste nun mit einem neuen Schreiben ausnahmsweise unterjährig aktualisiert worden.

Laut BMF tritt die aktualisierte Fassung der Liste an die Stelle der Liste aus dem Schreiben vom 09.12.2022 (III C 3 - S 7155-a/19/10001 :004). Das Schreiben mit der neuen Liste ist auf der Seite des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei abrufbar.

Bundesfinanzministerium, Schrieben vom 03.05.2023, III C 3 - S 7155-a/19/10001 :004

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