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Steuererklärungen 2020: Erklärungsfristen werden verlängert

25.05.2021

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2020 werden verlängert. Die Koalitionsfraktionen hätten sich auf eine Verlängerung der Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022 geeinigt, teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit.

Aber auch unberatene Steuerpflichtige bekämen drei Monate mehr Zeit für ihre Steuererklärung 2020. Konsequenterweise werde entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst; so etwa beim Zinslauf, den Verspätungszuschlägen, der Frist für die Vorabanforderungen oder den Zeiträumen für die Einkommensteuervorauszahlungen.

Nachdem das Gesetz den Bundestag passiert hat, wird die Zustimmung des Bundesrats laut DStV Ende Juni 2021 erwartet.

Hintergrund für die Fristverlängerungen ist nach Angaben des Steuerberaterverbandes die anhaltende erhöhte Arbeitsbelastung der Steuerberater in der Pandemie. "Die coronabedingten Zusatzaufgaben beanspruchen sehr viel Zeit und binden enorme Kapazitäten in den Kanzleien", so DStV-Präsident Harald Elster.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 20.05.2021

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