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Steuererklärung per App: (Kein) Rundum-sorglos-Paket

28.04.2026

Ab Juli 2026 verspricht die Finanzverwaltung, dieSteuererklärung 2025 mit nur einem Klick per Smartphone erledigen zu können.Möglich ist das durch eine neue App-Funktion von "MeinElster+".Bisher können mit der App vor allem Belege gesammelt werden. 

Doch für den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL)hat die Zeitersparnis einen Haken: Bei der automatisierten Abrechnung werde dieindividuelle Steuerersparnis weder geprüft noch ausgeschöpft.

"Die Steuerpflichtigen sollten den Vorschlag nichtungeprüft akzeptieren", betont BVL-Geschäftsführer David Martens. Es seizwar positiv, dass sich Bürger, die die neue App-Funktion nutzen, nicht mehrmühsam durch Formulare arbeiten müssen. Doch wer seine Jahresabrechnungungeprüft abhakt, zahle unter Umständen zu viel Steuern. 

Technisch stehe die Ein-Klick-Erklärung für registrierteNutzer von elster.de schnell bereit: Die App werde mit dem persönlichenElster-Konto verbunden, um die vorausgefüllte Steuererklärung inklusive einerersten Steuerberechnung vom Finanzamt anzufordern. 

Dabei sei zu beachten: In die vorausgefüllte Erklärung würdenlediglich die elektronisch übermittelten Daten übernommen, die dem Finanzamtbereits vorliegen – zum Beispiel Lohn, Lohnsteuer, Rentenbezüge undSozialversicherungsbeiträge. Die Richtigkeit müsse jeder selbst prüfen. Zudemfehlten individuelle Abzugsposten, die für die Jahressteuer maßgeblich sind.

Ein wesentlicher Punkt: Die Ein-Klick-Erklärung suggeriereleicht, alles sei perfekt. Die optimale Steuererstattung sei allerdings längstnicht automatisch ausgeschöpft, meint der BVL. "Auch eine steuerlicheBeratung kann und darf die Finanzverwaltungs-App nicht bieten", ergänztMartens.

Aus Sicht des BVL ist der Steuervorschlag derzeit nur füreinfache Arbeitnehmerfälle geeignet. Wer zum Beispiel Einkünfte aus Vermietungoder selbstständiger Tätigkeit erzielt, Kapitalerträge versteuern muss,Steuerabzüge für Kinder geltend machen will oder als Ehepaar eine Zusammenveranlagungbeantragen will, könne das Angebot nicht nutzen.

Wichtig sei: App-Nutzer müssten unbedingt selbst aktivwerden, um ihre individuellen Ausgaben geltend zu machen – nur vermeiden sielaut BVL, zu viel Steuern zu zahlen. Gerade Laien übersähen jedoch häufigsteuerlich relevante Ausgaben. 

Häufig hätten Arbeitnehmer zu viel Lohnsteuer im Vorausgezahlt. Das Geld bekämen sie aber erst durch die Steuererklärung zurück, indemsie ihre Ausgaben geltend machen. Dazu gehörten zum Beispiel dieHomeoffice-Pauschale, die Pendlerpauschale für Arbeitswege, Jobkosten fürDienstreisen, Arbeitsmittel und Weiterbildung – insbesondere, wenn sie denArbeitnehmerfreibetrag von 1.230 Euro im Jahr übersteigen. 

Hinzu kämen oft private Ausgaben, zum Beispiel fürhaushaltsnahe Dienste und Handwerker, Kosten für den Hausmeister aus derNebenkostenabrechnung der Wohnung, Spenden sowie Krankheits- und Pflegekosten,Unterhalt und Pflegepauschbeträge für nahe Angehörige, die in der vorgefülltenSteuererklärung nicht automatisch erfasst werden.

Insbesondere wenn im betreffenden Jahr Besonderheiten in derLohnabrechnung vorlagen, wie zum Beispiel Abfindungszahlungen, könntenSteuerermäßigungen greifen, die separat beantragt werden müssen. Auch das werdeim Steuervorschlag voraussichtlich nicht automatisch berücksichtigt werden.

Dabei sollte niemand auf eine ihm zustehende Erstattungverzichten: Immerhin hätten zuletzt 12,9 von 14,9 Millionen Arbeitnehmern imSchnitt 1.172 Euro vom Finanzamt im Jahr 2021 zurückerhalten, zitiert der BVLdas Statistische Bundesamt. 

"Ein Klick reicht nicht für das optimale Ergebnis aus",resümiert Martens. Auch bei digitalen Erklärungen sollten Steuerpflichtigesorgfältig prüfen, ob alle Angaben vollständig und korrekt sind. Für dasJahr 2025 müssten die meisten ihre Steuererklärung bis Ende Juli 2026 beimFinanzamt einreichen. Wird ein steuerlicher Berater beauftragt, verlängert sichdie Frist laut BVL bis Anfang März 2027. 

Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 22.04.2026

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