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Steuererklärung für 2024: Bis Ende Juli abzugeben
Am 31.07.2025 muss die verpflichtende Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für das Jahr 2024 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Ansonsten kann ein Verspätungszuschlag verhängt werden. Das gilt laut Lohnsteuerhilfe Bayern zumindest für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuerformulare selbst ausfüllen, sei es online oder in Papierform.
Mehr Zeit habe, wer sich für die Erstellung der Steuererklärung eines Dritten bedient – sei es ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein: Dann ende die Abgabefrist erst am 30.04.2026, so die Lohnsteuerhilfe.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 02.06.2025