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Steuererklärung 2021: Abgabefrist rückt näher

14.09.2022

Für all jene, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und sich selbst um diese kümmern, tickt die Uhr: Die Frist zur Abgabe der Erklärung für das Jahr 2021 läuft am 31.10.2022 ab. In den Bundesländern, in denen dieser Tag ein Feiertag ist, muss die Steuererklärung erst einen Tag später beim Finanzamt vorliegen. Nach dem Abgabetermin drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder gar die Schätzung. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

Allerdings bestehe die Möglichkeit, den Termin um zehn Monate hinauszuschieben – indem man einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Erklärung beauftragt. Denn das Einreichen der Steuererklärung für 2021 sei für die steuerberatende Gilde noch bis Ende August 2023 möglich, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Bundesregierung habe den besonderen Aufschub für die steuerberatende Zunft wegen der hohen Belastungen während der Corona-Pandemie erlassen. Die längere Erklärungsfrist gelte allerdings nicht für Steuerpflichtige, die aufgrund einer gesonderten Anordnung des Finanzamts aufgefordert sind, ihre Erklärung zu einem früheren Termin abzugeben.

Auch auf die Abgabe der Grundsteuererklärung für Grundstücksbesitzer treffe diese verlängerte Frist nicht zu, unterstreicht die Lohnsteuerhilfe. Die geforderten Grundstücksdaten müssten nach derzeitiger Lage am 31.10.2022 oder bei den acht Bundesländern mit evangelischem Feiertag 24 Stunden später am nächsten Werktag bei den Finanzbehörden vorliegen.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 06.09.2022

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