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Steuerentlastungsgesetz 2022 nebst Energiepaket: Steuerberaterverband fordert zielgenaue Ausgestaltung

08.04.2022

Steigende Energie- und Lebensmittelkosten bereiten vielen Menschen Sorgen. Angesichts dessen bringt die Bundesregierung vielfältige Entlastungen auf den Weg. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert zielgenaue, ausgewogene und praxistaugliche Ausgestaltungen der Maßnahmen.

Der Regierungsentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beinhalte drei zentrale Maßnahmen: Anhebungen beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag, dem Grundfreibetrag und der Entfernungspauschale. Ein Großteil der Steuerpflichtigen dürfte an den im Gesetzentwurf geregelten Entlastungen jedoch nicht teilhaben, kritisiert der DStV.

Zur geplanten Anpassung des Grundfreibetrags für 2022 (auf 10.347 Euro) merkt der Verband mit Blick auf die kalte Progression an, dass es zudem eine Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs "nach rechts" bedürfe. Diese sollte ebenfalls kurzfristig umgesetzt werden.

Auch die erhöhte Entfernungspauschale sieht der DStV nicht nur positiv. Insbesondere Arbeitnehmer im ländlichen Raum blieben auf der Strecke. Denn die rückwirkende Erhöhung ab 01.01.2022 auf 0,38 Euro solle erst ab dem 21. Kilometer gelten. Für die Mehrheit der Berufspendler betrage der tägliche Arbeitsweg aber weniger als 25 Kilometer. Diese profitierten damit kaum von der geplanten Anhebung der Entfernungspauschale. Mitunter könnten sie auch die geplanten Sonderkonditionen, wie zum Beispiel das angedachte Neun-Euro‑Monatsticket, nicht nutzen. Denn der ÖPNV sei in den vergangenen Jahren vielerorts drastisch abgebaut worden. Insofern trete der DStV "nachdrücklich" für eine Erhöhung der Pauschale ab dem ersten Entfernungskilometer ein.

Das Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten enthält aus Sicht des DStV verschiedene gute Ansätze. Speziell bei der geplanten einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro seien jedoch noch viele Fragen ungeklärt. So blieben viele Steuerpflichtige, wie Rentner, Studierende oder auch Elternteile in Elternzeit, bei der gegenwärtigen Ausgestaltung der Zielgruppen unberücksichtigt. Die geplanten Auszahlungsmodalitäten dürften für zahlreiche Arbeitgeber mit zwischenzeitlichen Liquiditätsengpässen verbunden sein. Und auch die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung scheine derzeit noch recht umstritten, so der DStV. Ebenso sei nicht klar, ob Selbstständige von der Pauschale als echten Zuschuss profitieren oder es sich lediglich um eine Steuerstundung handelt. Der DStV spricht sich daher für eine möglichst unbürokratische und ausgewogene Ausgestaltung und Umsetzung des Vorhabens aus.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 06.04.2022

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