Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Steuerberater: Widerruf der Bestellung w...

Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögenverfalls

06.10.2021

Erhebliche Steuerschulden eines Steuerberaters können einen Vermögensverfall im Sinne des § 46 Absatz 2 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz begründen. Dies gelte insbesondere, wenn sich der Steuerberater bereits seit über fünf Jahren wiederkehrend in Vollstreckung befindet, Ratenzahlungsvereinbarungen nicht einhält und seinen Steuererklärungspflichten nicht nachkommt, führt das Finanzgericht (FG) Hamburg aus.

Eine konkrete Gefährdung von Auftraggeberinteressen sei anzunehmen, wenn der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält. Hierzu zählten insbesondere steuerliche Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen. Denn in diesem Fall sei die Wahrscheinlichkeit, dass der Steuerberater unter dem Druck seiner Vermögenslosigkeit auch Mandanteninteressen unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung von Auftraggeberinteressen auszugehen sei.

Das Urteil des FG ist nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde Beschwerde eingelegt, die beim Bundesfinanzhof anhängig ist (VII B 83/21).

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 20.04.2021, 6 K 131/20

Mit Freunden teilen