Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Steuerberater in finanzieller Not: Eröff...

Steuerberater in finanzieller Not: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt noch nicht zu geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen

01.10.2021

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat nicht automatisch zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters als geordnet zu betrachten wären. Das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) könne zwar das Ziel haben, die Gläubiger unter Erhaltung des Unternehmens des Schuldners zu befriedigen und dem Schuldner Gelegenheit zu geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO), erläutert das Finanzgericht (FG) Hamburg. Ob dieses Ziel erreicht wird, sei jedoch zumindest bis zur Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplanes (§§ 235 ff. InsO) völlig ungewiss.

Eine konkrete Gefährdung von Auftraggeberinteressen sei dann anzunehmen, wenn der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält. Hierzu zählen laut FG insbesondere steuerliche Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen. Denn in diesem Fall sei die Wahrscheinlichkeit, dass der Steuerberater unter dem Druck seiner Vermögenslosigkeit auch Mandanteninteressen unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung von Auftraggeberinteressen auszugehen sei.

Gegen die Nichtzulassung der Revision durch das FG wurde Beschwerde eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VII B 83/21.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 20.04.2021, 6 K 131/20, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen