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Steuerberater: Haben künftig mehr Befugnisse vor den Verwaltungsgerichten

17.06.2021

In Fragen der Corona-Hilfen erhalten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Auf eine entsprechende Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die der Bundestag am 10.06.2021 beschlossen hat, weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin.  Er hatte sich zuvor für die Gesetzesänderung stark gemacht.

Mit der Einfügung eines neuen § 67 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO werde die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis, die bislang allein für Abgabenangelegenheiten bestand, ausdrücklich auch auf die Vertretung zu den Corona-Hilfen ausgeweitet, so der DStV. Zuvor habe sich bereits der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für diese Anpassung ausgesprochen. Er habe in seiner Beschlussempfehlung betont, dass bei den prüfenden Dritten von einer besonderen Kenntnis der Hilfsprogramme auszugehen sei. Deshalb sprächen Gründe der Verfahrensökonomie dafür, diese Expertise auch in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren einzubringen.

Der DStV hatte sich in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium für eine entsprechende Ausweitung des gesetzlichen Befugnisrahmens für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingesetzt, die als prüfende Dritte ihre Mandanten im Antragsverfahren zu den staatlichen Hilfsprogrammen unterstützen. Flankiert wurde diese Forderung durch ein Schreiben des DStV-Präsidenten Harald Elster an die zuständigen Entscheidungsträger im Bundestag. Die neue Regelung wird nach Angaben des DStV unmittelbar mit Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 11.06.2021

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