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Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz: Bundestag beschließt Anpassung

21.05.2021

Mit einem Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes will die Bundesregierung die geordnete Ausbildung von Steuerbeamten während der Covid-19-Pandemie sicherstellen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/28167) am 20.05.2021 beschlossen.

Wie das Parlament mitteilt, wurde die Vorlage in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung über den Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 19/29838) zugrunde.

Mit dem Entwurf der Bundesregierung sollen die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden die Befugnis bekommen, über pandemiebedingte Anpassungen bei der Ausbildung und Prüfung von Steuerbeamten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst zu entscheiden. Dadurch soll es ermöglicht werden, in einem sich pandemiebedingt schnell verändernden Umfeld flexible Lösungen zu finden und "zum Wohle der Betroffenen bereits bestehende berechtigte Erwartungen" zu erfüllen.

Deutscher Bundestag, PM vom 20.05.2021

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