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Steueränderungsgesetz: DFB-Präsident zufrieden

11.11.2025

DFB-Präsident Bernd Neuendorf hat den Entwurf desSteueränderungsgesetzes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2558) gelobt. "Vieleder Dinge, die uns am Herzen liegen, spiegeln sich in diesemSteueränderungsgesetz wider", sagte Neuendorf, geladen auf Vorschlag derCDU/CSU-Fraktion, am 10.11.2025 in einer öffentlichen Anhörung.

Dem DFB ging es beispielsweise um die geplante Anhebung dersteuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 und 960 Euro. "ErheblicheVerbesserungen" gebe es auch im Bereich der Steuerbürokratie, die vorallem kleine Vereine belaste.

Positiv bewertet Neuendorf auch die geplanten Änderungen imBereich E-Sport. Hier sehe der Gesetzentwurf eine rechtssichere steuerlicheAbgrenzung vor. In seiner schriftlichen Stellungnahme fordert der DFB, "dassgemeinnützige Fußballvereine in ihrem ideellen Bereich auch E-Sport-Angeboteanbieten können, ohne dadurch in eine gemeinnützigkeitsrechtlicheRechtsunsicherheit zu geraten." Zur Frage der Definition von E-Sporterklärte der DFB-Präsident, dass es dazu eine Debatte im Fußball gebe. Klarmüsse sein, dass "gewaltverherrlichende Spiele" ausgeschlossen werdenmüssten.

Der DFB lobt ferner, dass Photovoltaikanlagen als steuerlichunschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit gelten sollen und dieFreigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Eurosteigen soll.

Raoul Didier vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), geladenauf Vorschlag der SPD-Fraktion, sprach sich für eine steuerliche Gleichstellungvon Gewerkschaftsmitgliedern mit Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern aus. Er verwiesdabei auf den Arbeitnehmerpauschbetrag. Dazu heißt es in der schriftlichenStellungnahme des DGB: "Soweit die Werbungskosten denArbeitnehmerpauschbetrag nicht überschreiten, wird dieser durch einenGewerkschaftsbeitrag auf ein Durchschnittseinkommen bereits annähernd zurHälfte aufgezehrt. Damit geht der Steuergesetzgeber zu Unrecht davon aus, dassGewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern regelmäßig ein gleich hoherAufwand entsteht."

Mit Blick auf die grundgesetzlich garantierteKoalitionsfreiheit und das in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ebenfallsverankerte Verbot, diese einzuschränken oder zu behindern, halte der DGB esdaher für geboten, die Mitgliedsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag geltendmachen zu können – unabhängig davon, ob die Werbungskosten die Höhe desPauschbetrages überschreiten.

Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie in derHans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen, kritisierte wesentliche Maßnahmen des Gesetzentwurfs. Zur geplantenSenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Satzerklärte er, dass derzeit gesetzliche Vorhaben auf die Generierung vonWirtschaftswachstum zielen sollten. Ihm sei nicht klar, wie dieUmsatzsteuersenkung in der Gastronomie dazu beitrage. Auch zur Anhebung derEntfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer äußerteDullien sich kritisch.

In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt er zu denbeiden Maßnahmen: "Sie begünstigen zudem Haushalte mit hohem Einkommen. Eswird empfohlen, auf diese Maßnahmen zu verzichten." Stattdessen empfahlDullien in der Anhörung eine Erweiterung des Mobilitätsgeldes und einerErhöhung der steuerlichen Verpflegungspauschalen.

Susanne Uhl von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten,geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, warnte, dass von der Senkung derMehrwertsteuer in der Gastronomie vor allem die Systemgastronomie profitierenwerde, aber nicht Betriebe im ländlichen Raum oder in strukturschwachenGebieten. Eine Steuersenkung müsse sich "vor dem Hintergrund einer mehrals angespannten Haushaltslage mehr als gut begründen lassen", mahnt dieNGG in ihrer schriftlichen Stellungnahme.

Die geplanten Maßnahmen in der Gastronomie führten zustaatlichen Mindereinnahmen von vier Milliarden pro Jahr, die dann nicht mehrfür Sozialausgaben zur Verfügung stünden. "Dass es keinen Abbausozialstaatlicher Leistungen geben darf, steht für NGG außer Frage." Diessei der NGG vor allem auch deshalb wichtig, weil rund 50 Prozent derBeschäftigten im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich arbeiteten, "alsotendenziell auf aufstockende Leistungen des Sozialstaates, auf Wohngeld,angewiesen" seien.

Kritisch zu den Maßnahmen in dem Gesetzentwurf äußerte sichauch Fritz Söllner, Finanzwissenschaft-Professor an der TU Ilmenau und geladenauf Vorschlag der AfD-Fraktion. Er stellte generell den ermäßigten Steuersatzinfrage und schlug vor, auf diesen zu verzichten und dafür den normalen Satzabzusenken. Das helfe, Abgrenzungsprobleme und Wettbewerbsverzerrungen zuvermeiden.

In der Anhörung wie in seiner schriftlichen Stellungnahmespricht sich Söllner mit Blick auf die Entfernungspauschale dafür aus, "dieEinkommensteuer generell zu senken und dafür Ausnahmetatbestände undSonderregelungen entweder ersatzlos abzuschaffen oder durch einen allgemeinenWerbungskostenpauschbetrag zu ersetzen". Söllner weiter: "ErsteSchritte zum Zurückschneiden des Wildwuchses dieser Vergünstigungen hat vorKurzem die Expertenkommission 'Bürgernahe Einkommensteuer' desBundesfinanzministeriums vorgeschlagen (Bundesministerium der Finanzen 2024) –bislang freilich ohne politische Resonanz."

Thema der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf derBundesregierung auch Anträge der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/2363) und derFraktion von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/2558).

Deutscher Bundestag, PM vom 10.11.2025

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