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Steueränderungsgesetz 2025: Steuerentlastungen für Pendler und Gastronomen geplant

05.09.2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Entwurf für ein Steueränderungsgesetz Entlastungen für Pendler und Gastronomen auf den Weg gebracht. Es setzt damit Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um.

Nach dem Entwurf wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) ab 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert. Das soll die Gastronomiebranche unterstützen. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die Entfernungspauschale soll auf 38 Cent angehoben und damit die Entlastung für Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen nunmehr ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt werden. Gleiches soll für Steuerpflichtige gelten, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist.

Bundesfinanzministerium, PM vom 04.09.2025

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