Barabhebung noch am Tattag: Leichtfertige Geldwäsche
Autofahrer: Kein Schmerzensgeld nach Tritt in Schlagloch
Steueränderungsgesetz 2025: DStV nimmt Stellung
Das Steueränderungsgesetz 2025 soll die steuerlichenRahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland verbessern undbürgerliches Engagement stärken. Diese Zielsetzung unterstützt der DeutscheSteuerberaterverband (DStV). In einer Stellungnahme gibt er diverse weitereImpulse und Hinweise zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/1974).
Die geplante Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,38 Euroab dem ersten Entfernungskilometer hält der DStV für richtig. Dies solltejedoch nur als Übergangslösung verstanden werden. Der DStV setzt sich für dieEinführung einer Arbeitstagepauschale ein, wie sie seitens der vom Bundesfinanzministeriumeingesetzten, unabhängigen Expertenkommission "Bürgernahe Einkommensteuer"im Sommer 2024 empfohlen und im Koalitionsvertrag 2025 aufgenommen wurde. Indieser sollen künftig die Kosten für Fahrten, Homeoffice und häuslichesArbeitszimmer gebündelt aufgehen. Dies würde Bürokratie abbauen, Verfahrenvereinfachen und Steuerpflichtige wie Verwaltung gleichermaßen entlasten, meintder Steuerberaterverband.
Die geplante Erhöhung der Übungsleiter- undEhrenamtspauschale sei ein wertvoller Beitrag zur Stärkung desbürgerschaftlichen Engagements, fährt der DStV fort. Aus seiner Sicht reichtdie Maßnahme jedoch nicht, um den gestiegenen finanziellen undgesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Der DStV macht sichdaher für eine inflationsorientierte Anpassung stark. Er fordert überdies,künftig alle Pauschalen systematisch und regelmäßig zu prüfen und an dieInflationsentwicklung anzugleichen.
Der DStV stellt sich gegen Regelungen, die Vereinfachungenfür die Finanzverwaltung allein auf Kosten der Steuerpflichtigen bewirken.Daher lehnt er beispielsweise die Forderung des Bundesrats ab, die nicht odernicht rechtzeitige Erfüllung der Mitteilungspflicht über elektronischeAufzeichnungssysteme als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Dem DStV seien diesbezüglichbisher keine flächendeckenden Verstöße bekannt. Zudem stehe die elektronischeÜbertragungsmöglichkeit zur Erfüllung dieser Mitteilungsverpflichtung erst seitdem 01.01.2025 zur Verfügung. Mögliche Anlaufschwierigkeiten in der Praxisaufgrund neuer Prozessabläufe sollten daher Berücksichtigung finden. DieKoalition habe sich in ihrem Vertrag darauf geeinigt, zunächst die bestehendeRegistrierkassenpflicht zu evaluieren. Die Erkenntnisse aus der Praxis solltenaus Sicht des DStV berücksichtigt werden. Verschärfungen dürfe es erst danngeben, so sie denn nachweisbar erforderlich sind.
Über die seitens des Gesetzgebers geplanten und desBundesrats angeregten Änderungen hinaus greift der DStV in seiner Stellungnahmeunter in der Praxis bestehende Rechtsunsicherheiten in puncto Grunderwerbsteuerauf. Die Anpassungen der vergangenen Jahre seien regelmäßig davon geprägtgewesen, (vermeintliche) Besteuerungslücken zu schließen. Die Konsequenz: einkomplexes und selbst für Experten schwer durchdringbares nebeneinander vonverschiedenen Besteuerungstatbeständen. Der DStV fordert daher, eine rechtssichereund wettbewerbsfähige Grunderwerbsteuer zu schaffen. Zeitnah geboten seien etwaverlängerte Anzeigefristen, Rechtssicherheit für Personengesellschaften ab 2027und die Vermeidung doppelter Besteuerung wirtschaftlich einheitlicher Vorgänge.
An der Anhörung zum Steueränderungsgesetz 2025 imFinanzausschuss des Deutschen Bundestags am 10.11.2025 nahm der DStV alsSachverständiger teil.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 12.11.2025