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Steuerabkommen mit Estland: Änderungen gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung

06.04.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 15.12.2020 zur Änderung des Abkommens vom 29.11.1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen (BT-Drs. 19/28117) vorgelegt. Im Wege eines bilateralen Protokolls sollen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.04.2021

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