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Steigende Spritpreise: Energiesteuer trägt nicht dazu bei

31.03.2022

Über die Zusammensetzung der Spritpreise informiert aktuell das Bundesfinanzministerium (BMF). Zu den verschiedenen Komponenten, aus denen sich der Kraftstoffpreis zusammensetze, gehörten neben den Beschaffungspreisen für die Kraftstoffe unter anderem auch Steuern und die CO2-Bepreisung.

Auf Kraftstoffe wie Benzin und Diesel werde die Energiesteuer erhoben. Sie richtet sich laut BMF nach der Menge des verbrauchten Kraftstoffs. Seit 2003 sei der Energiesteueranteil unverändert und habe somit keinen Anteil an den aktuell steigenden Preisen. Der Energiesteuersatz für Benzin betrage 65,45 Cent/Liter. Für Diesel liege der Steuersatz bei 47,04 Cent/Liter.

Seit dem 01.01.2021 würden fossile Brennstoffe im Rahmen der CO2-Bepreisung derzeit mit 30 Euro pro Tonne CO2 belegt, so das BMF weiter. Hinzu komme die so genannte Erdölbevorratungsabgabe.

Auf den Netto-Verkaufspreis von Kraftstoffen falle zudem die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) an, die sich prozentual am Gesamtpreis bemisst.

Danach ergäben sich nachfolgende Anteile am Gesamtpreis pro Liter Kraftstoff: Die Energiesteuer betrage bei Benzin 65,45 Cent/Liter, bei Diesel 47,04 Cent/Liter. Der CO2-Preis sei bei Benzin 7,06 Cent / Liter und bei Diesel 7,98 Cent/Liter. 0,27 Cent/Liter fielen bei Benzin auf die Erdölbevorratungsabgabe, bei Diesel seien es 0,30 Cent/Liter. Die Mehrwertsteuer betrage bei beiden Kraftstoffarten 19 Prozent vom Netto-Verkaufspreis.

Bundesfinanzministerium, PM vom 14.03.2022

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