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Start-ups: Keine Änderung bei Ertragsteuer
Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen, um die Verlustverrechnungsvorschriften des Körperschaftsteuergesetzes an die Besonderheiten von Start-ups anzupassen. Das geht aus ihrer Antwort (BT-Drs. 19/27102) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/26674) hervor.
Im Fokus des Entwurfs des Fondsstandortgesetzes stehe die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, so die Bundesregierung. Über die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen hinaus seien derzeit keine weiteren Maßnahmen im ertragsteuerlichen Bereich geplant.
Deutscher Bundestag, PM vom 12.03.2021