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Sportinvaliditätsversicherung eines Berufssportlers: Beiträge nicht immer Werbungskosten

03.03.2022

Beiträge eines Berufssportlers zu einer Sportinvaliditätsversicherung, mit der Einnahmeausfälle abgesichert werden sollen, können nicht immer als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen hervor.

Keine Werbungskosten seien die Beiträge, wenn keine Unterscheidung getroffen wird, ob die krankheits- oder unfallbedingte Unfähigkeit, die sportliche Tätigkeit dauerhaft oder vorrübergehend auszuüben, unmittelbar auf ein mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängendes Ereignis zurückzuführen ist oder durch einen Unfall im privaten Bereich beziehungsweise eine dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnende Erkrankung.

Das FG hat gegen sein Urteil die Revision zugelassen.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.01.2022, 9 K 165/20, nicht rechtskräftig

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