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Sparer-Pauschbetrag: Petition fordert Anhebung

17.03.2026

In einer aktuellen Petition wird gefordert, der DeutscheBundestag möge beschließen, den Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz(EStG) von derzeit 1.000 Euro auf 10.000 Euro pro Jahr (beziehungsweise 20.000Euro für zusammenveranlagte Ehepartner) anzuheben.

Die Petition führt aus, eine deutliche Anhebung desSparer-Pauschbetrages sei dringend geboten, erstens zur Förderung der privatenAltersvorsorge: Das Rentenniveau sinke stetig. Die private Vorsorge sei daher keinLuxus mehr, sondern eine Notwendigkeit. Die derzeitige Grenze von 1.000 Euro werdebereits bei einem moderaten Aktiendepot oder durch Zinserträge bei normalemSparverhalten überschritten. Eine Grenze von 10.000 Euro würde es den Bürgernermöglichen, signifikante Vermögenswerte für das Alter aufzubauen, ohne dassder Zinseszinseffekt durch jährliche Steuerabzüge massiv geschwächt wird.

Zweitens gelte es, die Inflation auszugleichen. In denletzten Jahren habe die Inflation die Kaufkraft der Ersparnisse erheblichgemindert. Während die Preise steigen, sei der Freibetrag über Jahrzehntenahezu statisch (von 801 Euro auf lediglich 1.000 Euro im Jahr 2023) geblieben.Um die reale Entwertung von Ersparnissen zu kompensieren, sei eine Anpassungauf ein zeitgemäßes Niveau unerlässlich, heißt es in der Petition.

Dort wird drittens auch der Bürokratieabbau ins Feldgeführt. Ein höherer Freibetrag würde Millionen von Bürgern von der Abgabe derAnlage KAP in der Steuererklärung entlasten. Auch für die Finanzbehörden undBanken würde der Verwaltungsaufwand für die Berechnung und Abführung vonKleinstbeträgen an Kapitalertragsteuer sinken.

Viertens könne eine Anhebung des Freibetrags zu einer Stärkungder Aktienkultur in Deutschland beitragen. Im internationalen Vergleich hinke Deutschlandbei der Aktionärsquote hinterher, heißt es in der Petition. Um den StandortDeutschland zu stärken und die Bürger am Erfolg der Wirtschaft teilhaben zulassen, müssten steuerliche Hürden abgebaut werden.

Fünftens geht es in der Petition um Gerechtigkeit gegenüberanderen Einkunftsarten: Während Arbeitnehmer hohe Werbungskostenpauschalen undFreibeträge nutzen könnten, sei der Abzug tatsächlicher Werbungskosten beiKapitalerträgen ausgeschlossen. Der Sparer-Pauschbetrag sei der einzigeAusgleich hierfür. In seiner aktuellen Höhe spiegele er die tatsächlichenKosten und die Notwendigkeit des Kapitalaufbaus in keiner Weise wider.

Die Petition kann noch bis zum 17.03.2026 mitgezeichnetwerden.

Deutscher Bundestag, Internetseite vom 17.03.2026

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