Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer: Wi...

Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer: Wird auch im Jahr 2021 herabgesetzt

05.02.2021

Unmittelbar zu Beginn der Corona-Pandemie wurden auf dem Gebiet des Steuerrechts weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern und den betroffenen Unternehmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen. Viele der steuerlichen Hilfsmaßnahmen, die bis zum Jahresende 2020 befristet waren, sind bereits verlängert worden. Am 26.01.2021 gab die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) bekannt, dass die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer auch für das Jahr 2021 auf Antrag bis auf null herabgesetzt werde.

Gerade in der aktuellen Lage, in der viele Unternehmen erneut von starken Einschränkungen betroffen sind, sei es wichtig, Liquiditätshilfen zur Verfügung zu stellen. Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer auf Antrag bis auf null herabzusetzen, habe sich als Hilfsmaßnahme im Jahr 2020 bewährt. Bund und Länder hätten daher entschieden, auch im Jahr 2021 auf die Sonderauszahlung zu verzichten, was den von der Pandemie betroffenen Unternehmen jetzt mehr Liquidität verschafft, erklärte Ahnen.

Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer könne für das Jahr 2021 auf bis zum 31.03.2021 eingegangenen Antrag (zum Beispiel auf null) herabgesetzt werden. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen unmittelbar und nicht unerheblich wirtschaftlich negativ von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist. Dies sei in dem Antrag darzulegen. Das Bundesfinanzamt werde zeitnah die FAQ "Corona" (Steuern) entsprechend auf seiner Homepage anpassen.

Finanzministerium Rheinland-Pfalz, PM vom 26.01.2021

Mit Freunden teilen