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Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe: Bleibt als Betriebsausgabe absetzbar

23.02.2023

Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die so genannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe als Bußgeld auszugestalten und ihre Absetzbarkeit als Betriebsausgabe abzuschaffen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/5679) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 20/5447) hervor.

Die Fraktion hatte diesbezüglich auf entsprechende Forderungen der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern in ihrer "Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030" verwiesen. Wie die Bundesregierung ausführt, sieht der von ihr vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (BT-Drs. 20/5664) eine Erhöhung der Abgabe für Arbeitgeber, "die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sowie eine Konzentration der Mittel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor".

Deutscher Bundestag, PM vom 22.02.2023

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