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Schutz der Anwaltschaft: Deutschland zeichnet Übereinkommen des Europarats
BundesjustizministerinStefanie Hubig hat das Übereinkommen des Europarats zum Schutz desRechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel der Konvention ist es, die anwaltlicheBerufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolleder Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden.
Wie dasBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt, handeltes sich um das erste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft. DasAbkommen sei auch eine Reaktion auf zunehmende Angriffe und staatlicheRepressalien gegenüber Anwälten.
Das Abkommen sei"bitter nötig", so Hubig. "Eine starke und unabhängigeAnwaltschaft ist gerade den Anti-Demokraten und Autoritären ein Dorn im Auge"– umso dringlicher sei es, "dass wir den Berufsstand vor staatlicherRepression und Drangsalierung schützen".
Laut BMJV wurdedas Übereinkommen im Europarat ausgearbeitet. Es könnten aber auchNichtmitgliedsstaaten beitreten. Zahlreiche Staaten hätten bereitsunterzeichnet und damit ihre Zustimmung signalisiert. Völkerrechtlich tritt dasÜbereinkommen nach Angaben des Ministeriums allerdings erst dann in Kraft, wennes von acht Ländern – darunter mindestens sechs Mitgliedsstaaten desEuroparates – auch ratifiziert wurde. Das könne erst nach Abschluss der dafürnotwendigen innerstaatlichen Verfahren (insbesondere Zustimmung des Parlaments)erfolgen. Erst nach der Ratifikation sei ein Staat an das Übereinkommengebunden.
Die Konventionverpflichte die Unterzeichnerstaaten, Anwälte vor Bedrohungen undEinschüchterungen zu schützen: Staaten müssten wirksame Maßnahmen ergreifen, umAnwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigenEingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen. Die Konventionhebe zudem die Selbstverwaltung der Anwaltschaft hervor und schütze dieVertraulichkeit der Mandatsbeziehung. Zudem sehe sie im Bereich derStrafverfolgung vor: Wenn die Bedrohung oder der Angriff auf einen Anwalt eineStraftat darstellt, müssten die Vertragsstaaten eine wirksame Untersuchungdurchführen.
In Deutschlandsei das meiste davon bereits erfüllt. Punktuell sieht das BMJV aber noch Verbesserungsbedarf.
Bundesministeriumder Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 26.01.2026