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Schenkungsteuer: BFH stellt EuGH Fragen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Anwendung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union auf die Schenkungsteuer vorgelegt. Konkret geht es um die Auslegung des Artikels 13 Absatz 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7).
Erstens will der BFH wissen, ob die Vorschrift für die Erhebung der Schenkungsteuer gilt. Falls ja, soll der EuGH zweitens klären, ob es die Vorschrift ausschließt, dass ein Beamter oder sonstiger Bediensteter der Union, der sich lediglich zur Ausübung der Amtstätigkeit im Dienst der Union im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als des Herkunftsmitgliedstaats niedergelassen hat, einen weiteren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem Tätigkeitsstaat begründet, wenn er einen tatsächlichen Wohnsitz im Tätigkeitsstaat beibehält.
Bundesfinanzhof, EuGH-Vorlage vom 20.11.2024, II R 38/21