Rheinland-Pfalz: Für alle Steuerzahlungen einheitlicher Empfänger anzugeben
Ab dem 05.10.2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (so genannte Verification of Payee, VoP). Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger "Finanzamt Idar-Oberstein" angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) des Bundeslandes hin. Ziel sei es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.
Alle Zahlungen – egal an welches Finanzamt – gingen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein. Deshalb müssten alle Steuerzahler bei Empfänger/Kontoinhaber immer exakt "Finanzamt Idar-Oberstein" angeben. Die Bankverbindung laute: Bundesbank Koblenz, IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17. Nur so werde eine Zahlung reibungslos ausgeführt.
Nach einfacher mache man es sich, wenn man das SEPA-Lastschriftverfahren nutze – so würden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass man Überweisungen manuell ausfüllen muss. Man vermeide so Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen. Die Formulare sind laut LfSt auf https://lfst.rlp.de/information/vordrucke zu finden.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 15.09.2025