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Rentenbesteuerung: Steuerbescheide werden vorläufig festgesetzt

31.08.2021

Bund und Länder haben eine vorläufige Steuerfestsetzung wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Renten beschlossen.

Durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) -Schreiben vom 30. August 2021 werden die Finanzbehörden angewiesen, den Vorläufigkeitsvermerk ab sofort im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten allen Steuerbescheiden ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Einkommensteuergesetz (EStG) erfasst wird.

zum BMF-Schreiben (PDF)

Bundesfinanzministerium vom 30.08.2021

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