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Rentenbesteuerung: Einspruch für Senioren wird laut Steuerzahlerbund bald überflüssig

16.08.2021

Gute Nachrichten für Rentner: Steuerbescheide werden künftig hinsichtlich der Rentenbesteuerung vorläufig gestellt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) habe einen entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid angekündigt, teilt der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) mit.

Das BMF habe auf Anfrage des BdSt mitgeteilt, dass Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 "wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit“ der Besteuerung von Alterseinkünften "künftig vorläufig ergehen". Ein entsprechendes BMF-Schreiben solle "zeitnah veröffentlicht werden".

Für betroffene Rentner werde damit ein Einspruch gegen den Steuerbescheid dann überflüssig, weil sämtliche Steuerbescheide hinsichtlich der Rentenbesteuerung von Amts wegen offenbleiben, erläutert der BdSt. Das bedeute, dass Senioren dann automatisch vom Ausgang der Gerichtsverfahren profitieren könnten, weil ihre Steuerbescheide nachträglich noch zu ihren Gunsten geändert werden.

Hintergrund seien aktuelle Verfassungsbeschwerden gegen die Doppelbesteuerung, erinnert der BdSt. Zunehmend mehr Senioren zahlten Einkommensteuer auf ihre Rente. Viele treibe die Frage um, ob hier doppelt abkassiert wird. Eine Doppelbesteuerung liege vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Dazu habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Mai 2021 erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gebe es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen.

Die beiden Ehepaare, die beim BFH die neue Rechenformel zur Doppelbesteuerung von Renten erstritten hatten, profitieren laut BdSt von den Urteilen selbst nicht, weil der BFH bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung gesehen habe. Gegen diese Entscheidung hätten beide Paare beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde im Juni 2021 eingelegt (2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Das BVerfG prüfe aktuell, ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, ist laut BdSt offen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 13.08.2021

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