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Renten: Zu möglicher Doppelbesteuerung keine Absprachen mit Ländern
Nach Auskunft der Bundesregierung gibt es keine Absprachen zwischen Bund und Ländern darüber, wie im Fall einer festgestellten Doppelbesteuerung von Renten zu verfahren wäre. Das schreibt sie in einer Antwort (BT-Drs. 19/27103) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/26664).
Vom Ausgang der beim Bundesfinanzhof anhängigen Gerichtsverfahren hänge das weitere Vorgehen ab, so die Bundesregierung. Die hypothetische Frage, wie im Fall einer festgestellten Doppelbesteuerung zu verfahren wäre, sei bisher nicht Gegenstand der Erörterungen mit den Ländern gewesen.
Deutscher Bundestag, PM vom 12.03.2021