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Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen

06.09.2021

Viele Senioren sind unsicher, ob in ihrem Renten-Fall eine Doppelbesteuerung vorliegt. Deshalb hatte der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) vom Bundesfinanzministerium (BMF) gefordert, die Steuerbescheide hinsichtlich der Besteuerung der Basisrente vorläufig zu stellen. Dieser Forderung sei jetzt entsprochen worden, teilt der Verein mit. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben mitgeteilt habe, ergingen Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 mit Blick auf die Basisrentenbesteuerung künftig vorläufig – und zwar so lang, bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung geprüft wurde.

Für betroffene Rentner werde damit ein Einspruch gegen den Steuerbescheid überflüssig, weil die Steuerbescheide von Amts wegen offen bleiben, so der BdSt. Senioren könnten also den Ausgang der laufenden Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten, ohne selbst Einspruch einlegen zu müssen.

Doch würden die Steuerbescheide nicht automatisch nachträglich zugunsten der Rentner geändert, merkt der BdSt an. Unabhängig vom Ausgang der laufenden Verfahren bedeute dies, dass eine Doppelbesteuerung gegenüber dem Finanzamt beanstandet und durch Unterlagen nachgewiesen werden müsse. Dies habe die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben ebenfalls angekündigt.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 31.08.2021

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