Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Rekuperationsstrom: Wird nicht besteuert

Rekuperationsstrom: Wird nicht besteuert

26.05.2021

Der zurückgewonnene Strom aus Rekuperationsanlagen unterliegt nicht der Stromsteuer, sofern er direkt weiterverwendet und nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Das geht aus einer Antwort (BT-Drs. 19/29613) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/29076) der FDP-Fraktion hervor.

Die Besteuerung von rekuperiertem Strom sei jedoch nicht Gegenstand in dem von den Fragestellern genannten Gesetz zur Stromsteuerbefreiung. Eine Klarstellung der stromsteuerrechtlichen Behandlung sei im Januar an die Zollverwaltung erlassen worden und eine Veröffentlichung der Fachmeldung werde zeitnah erfolgen, so die Bundesregierung.

Deutscher Bundestag, PM vom 25.05.2021

Mit Freunden teilen