Angemessene Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft: Bei der Lohnsumme zu berücksichtigen
Pflege: Neue Initiativen geplant
Reform des Statusfeststellungsverfahrens: Steuerberaterverband hat Umsetzungsideen
Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung soll Klarheit schaffen, ob im Einzelfall ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag die Reform des Verfahrens auf die Fahne geschrieben. Selbstständige und ihre Auftraggeber sollen Rechtssicherheit erhalten. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat konkrete Umsetzungsvorschläge.
Aus Sicht des Berufsstands sei eine Reform Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Sozialgesetzbuch IV dringend erforderlich. Dazu gehöre zwingend eine gesetzliche Klarstellung zu den Befugnissen der Steuerberater. "Die derzeitige rechtliche Situation ist unbefriedigend und mit Blick auf die tatsächliche Arbeit in den Steuerkanzleien in keiner Weise praxisgerecht", kritisiert DStV-Präsident Torsten Lüth. Viele Mandanten erwarteten heute von ihrem Steuerberater auch die Beantwortung von Fragen aus dem Beitragsrecht der Sozialversicherung. Dazu gehöre auch die Klärung des Vorliegens beziehungsweise Nichtvorliegens einer Scheinselbstständigkeit sowie daraus folgend die Antragstellung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens. Dies gelte umso mehr, da Steuerberater etwa im Bereich der Lohnbuchhaltung ohnehin bereits eine Vielzahl von Aufgaben mit Bezügen zum Sozialversicherungsrecht wahrnehmen, so Lüth weiter.
Zu den beschriebenen Tätigkeiten zähle etwa die Vertretung gegenüber den Krankenkassen und der Minijob-Zentrale als Einzugsstellen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Neben der Beitragsberechnung übernähmen Steuerberater auch das gesamte Meldewesen zur Sozialversicherung wie An- und Abmeldungen, Sofortmeldungen, Meldungen zum Kurzarbeitergeld, aber auch Fragen des Mutterschutzes und der Berufsgenossenschaften. Außerdem gehöre zu ihren Aufgaben neben der Erstellung der Abrechnungen auch die kontinuierliche Betreuung der hinterlegten Personalstammdaten und der Jahreslohnkonten sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Meldeerfordernisse gegenüber Krankenkassen (Beitragsnachweise) und Finanzämtern (Lohnsteueranmeldungen).
Der Umfang der Aufgabenerledigung durch Steuerberater in diesem Bereich sei nicht zu unterschätzen, so der DStV.
Der Verband kündigt an, sich für gesetzliche Anpassungen im Bereich des Statusfeststellungsverfahrens stark zu machen. Er wolle einen praxisgerechten Beitrag leisten, die im Koalitionsvertrag zu Recht geforderte Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber zu erreichen. Die gesetzliche Klarstellung der Befugnisse der Steuerberater ist dafür aus Sicht des DStV ein wichtiger Baustein.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 17.06.2025