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Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren: Sollen steigen

22.10.2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts vorgelegt (BT-Drs. 19/23484). Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erscheine eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung geboten, heißt es darin.

Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) waren zuletzt zum 01.08.2013 erhöht worden. Auch die Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern sowie Übersetzern sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen sollen angepasst werden. Wegen der damit verbundenen höheren Ausgaben des Staates in Rechtssachen sollen auch die Gerichtsgebühren angepasst werden.

Vorgeschlagen wird in dem Entwurf zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG um zehn Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen die Gebühren um weitere zehn Prozent steigen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben werden. Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige sowie für Sprachmittler sollen an die marktüblichen Honorare und die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Der Bundestag soll den Entwurf am 29.10.2020 in erster Lesung ohne vorherige Aussprache zur Beratung in den Rechtsausschuss überweisen.

Deutscher Bundestag, PM vom 21.10.2020

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