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Rechtsanwalt: Spielervermittlung als gewerbliche Tätigkeit einzustufen

28.09.2023

Betätigt sich ein Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen zwischen Sportlern und ihren Vereinen, so ist dies als einheitlich zu erfassende gewerbliche Gesamtbetätigung anzusehen, wenn er über die Vertragsgestaltung hinaus weitere Leistungen wie eine allgemeine Beratung, Suche nach Vereinen und Ausrüstern, Kommunikation mit den Spielern und Motivation von Spielern zum Vertragsschluss mit den jeweiligen Vereinen, erbringt. Der Anwalt ist dann gewerbesteuerpflichtig, so das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.

Die Rechtsberatung und Vertragsgestaltung sei nämlich in diesem Fall von untergeordneter Bedeutung. Eine Trennung der Einnahmen in Einnahmen nach § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 18 EStG sei bei pauschal gezahlten Erfolgshonoraren, insbesondere wenn diese auch für den Verbleib des Spielers im Verein über die Saison hinaus oder den Aufstieg in die nächsthöhere Liga gezahlt werden, nicht möglich.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 07.12.2021, 13 K 70/18

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