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Photovoltaik-Anlagen: Steuerliche Hürden entfallen

19.09.2022

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 greift der Bund bei der Ertragsteuer den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen nach Angaben des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liege die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gebe es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder sei dies deutlich zu wenig gewesen angesichts der Leistung moderner Anlagen.

Hinzu kommen laut Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Auch dafür hätten sich zuvor einige Länder ausdrücklich stark gemacht und auf eine Berücksichtigung im Jahressteuergesetz gedrängt. Änderungen im EU-Recht machten es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Insbesondere private Betreiber könnten ihre neue Anlage so günstiger – nämlich zum Nettopreis – erwerben.

Zwar sei es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringe aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Betreiber müssen sich beim Finanzamt als "normale" Unternehmer registrieren, den von ihnen selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom ihrem Finanzamt laufend melden und versteuern. Künftig bleibe dies den Betreiberinnen und Betreibern erspart. Sie könnten nun ohne finanzielle Nachteile die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 14.09.2022

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