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Pflicht zu Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen: Wirtschaftsprüferkammer dagegen
Mit dem am 24.07.2024 veröffentlichten Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes wird ein erneuter Anlauf unternommen, eine Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen einzuführen. Dieses Vorhaben hatte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bereits in einer Stellungnahme vom 17.07.2024 zum Referentenentwurf (seinerzeitige Bezeichnung "Zweites Jahressteuergesetz 2024") abgelehnt.
Am 25.09.2024 haben Kammern und Verbände der rechts- und steuerberatenden sowie wirtschaftsprüfenden Berufe zusammen mit dem Bankenverband und Organisationen aus Industrie, Handel und Handwerk nun an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag appelliert, sich für einen Verzicht auf eine solche Meldepflicht einzusetzen.
Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 27.09.2024