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Pflege-WG: Mindert Steuern

27.08.2024

Wer in eine Pflege-WG zieht, kann die Ausgaben für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz meldet. Der BdSt hatte den Fall als Musterverfahren unterstützt.

Neben Kosten der Unterbringung in einem Heim seien auch Kosten in einer Pflegewohngemeinschaft, die unter das jeweilige Landesrecht fällt, außergewöhnliche Belastungen, die die Einkommensteuer mindern. Die Pflegewohngemeinschaft diene dem Zweck, ältere oder pflegebedürftige Menschen beziehungsweise Menschen mit Behinderung aufzunehmen und ihnen Wohnraum zu überlassen, in dem die notwendigen Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen erbracht werden, erläutert der BdSt. Allerdings seien die krankheits- oder pflegebedingt anfallenden Kosten nur insoweit abzugsfähig, als sie zusätzlich zu den Kosten der normalen Lebensführung anfallen. Die tatsächlich angefallenen Unterbringungskosten seien um eine so genannte Haushaltsersparnis zu kürzen.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 23.08.2024 zu Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.08.2024, VI R 40/20

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