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Pendlerpauschale: Grüne stattdessen für höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Statt einer höheren Pendlerpauschale soll nach dem Willender Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lieber der steuerlicheArbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Diese Forderung erhebt sie in einem Antrag (BT-Drs.21/2558).
Derzeit verringert der Pauschbetrag das zu versteuerndeEinkommen von Arbeitnehmern um 1.230 Euro. Die Grünen wollen diesen Betrag auf1.500 Euro erhöhen. Dafür soll die im Entwurf der Bundesregierung für dasSteueränderungsgesetz (BT-Drs. 21/1974) vorgesehene Erhöhung derEntfernungspauschale entfallen.
Die Regierung will, dass Arbeitnehmer auch für die ersten 20Kilometer 38 Cent pro Kilometer absetzen können statt des bisher reduziertenBetrags von 30 Cent.
Ferner wollen die Grünen, dass Fahrräder, E-Scooter undE-Roller, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur privaten Nutzung überlassen,bis 8.000 Euro steuerfrei bleiben. Alleinerziehende sollen ein monatliches,einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach Vorbild des Kindergeldeserhalten. Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften wollen die Grünen alsSonderausgaben steuerlich abzugsfähig machen, sodass sie nicht mehr unter dieWerbungskostenpauschale fallen.
Neben Jobtickets sollen Arbeitnehmer auch Bahncards, die sievon ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht mehr versteuern müssen, ohne dass wiebisher eine "notwendige und aufwändige Vorab-Amortisationsrechnung"nötig ist. Die Verpflegungspauschalen für Abwesenheiten sollen um fünf Euro auf19 und 38 Euro angehoben werden.
Im Gegenzug solle die Regierung nicht nur auf die Erhöhungder Entfernungspauschale verzichten, sondern auch auf die Senkung derUmsatzsteuer auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie. Dafür wiederumverlangen die Grünen von der Bundesregierung, "ein Gesetz für eineumfassende Reform der Umsatzsteuer vorzulegen, die vor allem die zahlreichenund aus der Zeit gefallenen Ausnahmen und Sondertatbestände reduziert."
Journalismus und Bürgerbusse sollen als gemeinnützigeTätigkeiten vollzogen werden können. Eine gelegentliche politische Betätigunggemeinnütziger Organisationen soll nicht zum Verlust des Status derGemeinnützigkeit führen.
Deutscher Bundestag, PM vom 05.11.2025