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Pauschalreisende: Besserer Schutz naht

13.03.2026

Pauschalurlauber sollen EU-weit besser geschützt werden. DasEuropäische Parlament hat dazu am 12.03.2026 eine aktualisierte Richtlinieangenommen. Darin wird der Begriff der Pauschalreise präzisiert. Außerdemwerden die Regeln für die Verwendung von Gutscheinen und die Bedingungen festgelegt,unter denen Kunden ihre Reise kostenlos stornieren können.

Die neuen Vorschriften präzisieren, welche Kombinationen vonReiseleistungen eine Pauschalreise darstellen. Dies soll in erster Linie davonabhängen, wann und wie die Kombination von Dienstleistungen gebucht wird. Ermöglichenverknüpfte Buchungsverfahren bei einem Online-Kauf, Dienstleistungenunterschiedlicher Unternehmen zu kombinieren, so gelten diese beispielsweiseals Pauschalreise, wenn der erste Unternehmer die personenbezogenen Daten desReisenden an die anderen Unternehmer übermittelt und der Vertrag über alleDienstleistungen innerhalb von 24 Stunden geschlossen wird.

Mit der aktualisierten Richtlinie werden Vorschriften fürdie Verwendung von Gutscheinen eingeführt, die vor allem während derCorona-Pandemie weit verbreitet waren. Verbraucher sollen das Recht haben,einen Gutschein abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eineRückerstattung zu beantragen. Gutscheine sollen eine maximale Gültigkeit vonzwölf Monaten haben und Kunden einen Anspruch auf eine Rückerstattung fürvollständig oder teilweise nicht verwendete und abgelaufene Gutscheine.

Nach den geltenden Regeln können Kunden ihre Reisepläne ohneStornogebühren oder Strafen stornieren, wenn am Reiseziel unvermeidbare undaußergewöhnliche Umstände eintreten. Das soll nun auf unvermeidbare undaußergewöhnliche Ereignisse ausgeweitet werden, die sowohl am Abfahrtsorteintreten als auch die Reise erheblich beeinflussen können. Die Feststellung,ob die Umstände schwerwiegend genug sind, um eine kostenlose Stornierung zurechtfertigen, soll von Fall zu Fall erfolgen. Offizielle Reiseempfehlungen sollenhierfür als Anhaltspunkte dienen.

Wenn sie eine Beschwerde über eine Dienstleistung erhalten, sollenReiseveranstalter eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tageneinreichen und sich innerhalb von 60 Tagen rückmelden müssen. Wenn derReiseveranstalter in Konkurs geht, sollen Kunden ihr Geld für stornierteDienstleistungen innerhalb von sechs Monaten (neun Monate bei sehr komplexenKonkursen) aus der Insolvenzgarantie zurückerstattet bekommen. Diestandardmäßige 14-Tage-Frist für Rückerstattungen bei Reisestornierung sollunverändert bleiben.

Die aktualisierte Richtlinie wurde bereits mit denMitgliedstaaten abgestimmt. Der Rat muss sie nun noch annehmen. Sodann kann derText im Amtsblatt veröffentlicht werden und die neuen Regeln können in Krafttreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben ab Inkrafttreten 28 Monate Zeit, um dieneuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, und weitere sechs Monate, ummit der Anwendung der neuen Bestimmungen zu beginnen.

Europäisches Parlament, PM vom 12.03.2026

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